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Im vorliegenden Fall befuhr der Fahrer eines Müllfahrzeugs wie gewohnt die Zufahrt einer Tankstelle, bei der er regelmäßig die Müllbehälter leerte.
OLG Hamm, Urteil vom 30.11.-0001
Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.03.2017
Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich, so kann der Unternehmer, wenn der Besteller durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.04.2017
Renoviert der Vermieter eine Wohnung aufwändig und stattet das Badezimmer mit hochwertigen Natursteinfliesen aus, so sind Absandungen und Flecken, die dadurch entstehen, dass der Mieter im Duschbereich Duschgele und Shampoos benutzt, nicht von diesem als Sachschaden zu ersetzen.
Amtsgericht Brandenburg, Urteil vom 24.02.2017
Konsumiert ein Mieter in seiner Wohnung nachweislich Hasch und baut diesen zusätzlich auch noch in professioneller Form an, so berechtigt dies den Vermieter zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses.
Amtsgericht Karlsruhe, Urteil vom 03.02.2017
Kauf jemand ein Fachwerkhaus, so muss er davon ausgehen, dass das Haus nach dem damaligen Stand der Technik und der geltenden Bauweise errichtet wurde.
Landgericht Dortmund, Urteil vom 03.02.2017
Ein Mieter kann fristlos kündigen, wenn er befürchten muss, dass durch die Benutzung der Mieträume nach den gegenwärtigen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft und Anwendung eines objektiven Maßstabs zu besorgen ist, dass für ihn in absehbarer Zeit ein Schaden für seine körperliche Unversehrtheit und sein körperliches Wohlbefinden zu besorgen ist.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 07.02.2017
Ist ein zu verkaufendes Hausgrundstück oder eine Eigentumswohnung mit einem oder mehreren Mardern befallen, so stellt dieses einen Sachmangel dar, den der Verkäufer einem Kaufinteressenten offenbaren muss, insbesondere, wenn dieser das Kaufobjekt zu Wohnzwecken nutzen will.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13.02.2017
Schönheitsreparaturen sind rein dekorative Arbeiten, die an einer vermieteten Wohnung oder einem vermieteten Geschäftsraum zur Verbesserung des Aussehens des Raumes und zur Behebung von oberflächlichen Schäden vorgenommen werden.
Landgericht Berlin, Urteil vom 07.02.2017
Schönheitsreparaturen sind grundsetzlich vom Vermieter zu tragen.
Landgericht Berlin, Urteil vom 09.03.2017
 
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