BUSSGELDER

Verkehrsverstöße, die mit Geldstrafen von unter 40€ verbunden sind, nennen sich Verwarnungsgeld und haben keine weiteren Folgen. Sobald der zu zahlende Betrag mindetens 40€ beträgt ist von einem Bußgeld die Rede. Außerdem werden ab dann auch Einträge mit mindetens einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg erstellt.

 
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