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Beruht ein Zeitverlust des Reisenden auf einer verzögert erteilten Landeerlaubnis, steht dem Passagier kein Ausgleichsanspruch gegen die Fluggesellschaft zu.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.11.2013
Der gemischte Konsum von Cannabis und Alkohol kann auch dann zu einem Verlust der Fahrerlaubnis führen, wenn nach dem Konsum keine Teilnahme am Straßenverkehr erfolgt.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.11.2013
Versicherungen dürfen ihren Versicherungsnehmern nicht vorschreiben, welche Anwälte diese mit der Vertretung ihrer Interessen zu betrauen haben.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 07.11.2013
Gerade in der Weihnachtszeit kommt es mit einer sich jährlich wiederholenden Regelmäßigkeit zu leider oftmals tödlichen Wohnungsbränden.
Landgericht Coburg, Urteil vom 01.12.2013
Gerade in der Weihnachtszeit kommt es mit einer sich jährlich wiederholenden Regelmäßigkeit zu leider oftmals tödlichen Wohnungsbränden.
Landgericht Coburg, Urteil vom 01.12.2013
Erleidet ein Vereinsmitglied bei der Verrichtung einer Tätigkeit für den Verein einen Unfall, ist für die Einstandspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung danach zu unterscheiden, ob die Tätigkeit freiwillig ausgeführt wurde oder Gegenstand der Mitgliedschaftspflichten war.
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 30.04.2013
In den ersten vier Fußballligen sind Meniskusschäden als Berufskrankheit anzuerkennen, weshalb Betroffenen ein Anspruch gegen die Berufsgenossenschaft besteht.
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 30.09.2013
Birgt die Arbeit die Gefahr einer Lungenerkrankung, haben Raucher schlechte Karten eine solche als Berufskrankheit geltend zu machen.
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 23.08.2013
Wer als Fußgänger mit über 1,9 Promille einen Verkehrsunfall erleidet darf sich nicht auf einen Schutz durch die Unfallversicherung verlassen.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 28.09.2012
Wer als Fußgänger mit über 1,9 Promille einen Verkehrsunfall erleidet darf sich nicht auf einen Schutz durch die Unfallversicherung verlassen.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 28.09.2012
 
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