Baurecht und Mietrecht

Längerer Betrachtungszeitraum für Mietspiegel

Mit einem Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete will die Bundesregierung den Anstieg von Mieten dämpfen.

Mit immer neuen Maßnahmen versucht die Politik, den Anstieg von Mietpreisen einzugrenzen. Bekanntestes Beispiel dafür ist die Mietpreisbremse, die ihr Ziel weitgehend verfehlt und teilweise zu einem weiteren Anstieg der Mieten beigetragen hat. Die Bundesregierung hat nun einen neuen Anlauf gestartet, der diesmal an anderer Stelle ansetzt. Konkret geht es um die ortsübliche Vergleichsmiete, welche die Grundlage für die Miethöhe bildet. Dafür werden derzeit die Mietpreise betrachtet, die in einer Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum in den vorangegangenen vier Jahren vereinbart wurden.

Dieser Zeitraum soll nun auf sechs Jahre verlängert werden. Das Ziel: Kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes sollen geringere Auswirkungen auf die Vergleichsmiete haben. Denn insbesondere in den Ballungsräumen sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Das führte auch zu einem Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete.

 
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